
Die Gültigkeit der Eignungsprüfung ist der Zeitraum, in dem eine Hochschule einen bestandenen Sporteignungstest für eine Bewerbung anerkennt. Er reicht in unserer Hochschulübersicht von 18 Monaten bis zu drei Jahren, an der Universität Potsdam bis zum Ende des zweiten auf die Bewerbung folgenden Jahres.
Was der Begriff bedeutet
Bestehst du eine Sporteignungsprüfung, stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus. Diese ist ab dem Prüfungstag für eine festgelegte Zeit gültig, danach zählt sie für eine Bewerbung nicht mehr. Innerhalb der Frist reicht der Nachweis, egal ob du dich an derselben Hochschule in einem späteren Bewerbungsjahr bewirbst oder an einer anderen Hochschule, die den Test aus deiner ersten Prüfung anerkennt. Weitere Fachbegriffe rund um den Sporteignungstest sammeln wir im Lexikon.
Die Frist beginnt am Prüfungstag, nicht am Tag der Bewerbung. Wer den Test früh ablegt, etwa schon vor dem Abitur (an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ausdrücklich zugelassen), sollte die Gültigkeit gegen den geplanten Bewerbungstermin rechnen: Bei zwei Jahren Frist bleibt dafür wenig Spielraum.
Rolle im Sporteignungstest
Die Gültigkeit wirkt an zwei Stellen. Erstens bei der Hochschule, die den Test abgenommen hat, wenn du dich nicht sofort danach einschreibst. Zweitens bei der Anerkennung von Eignungsprüfungen durch eine andere Hochschule. Für den zweiten Fall zählt die Frist der aufnehmenden Hochschule, nicht die der prüfenden. Die Anerkennung zwischen den Hochschulen ist zudem nicht automatisch: Manche Hochschulen führen Listen mit ausdrücklich anerkannten oder ausgeschlossenen Partnern.
Zahlen und Normwerte
Für folgende Hochschulen liegen konkrete Gültigkeitsfristen vor (Stand August 2026):
| Hochschule | Gültigkeit | Besonderheit |
|---|---|---|
| Deutsche Sporthochschule Köln | 3 Jahre | erkennt Test der Ruhr-Universität Bochum an |
| Ruhr-Universität Bochum | 3 Jahre | erkennt Test der DSHS Köln an |
| Universität Münster | 24 Monate | Bescheinigung darf bei Bewerbung nicht älter sein |
| Universität Koblenz | 2 Jahre | gilt für Tests aller deutschen Universitäten |
| Philipps-Universität Marburg | 2 Jahre | für die Eignungsfeststellungsprüfung einer anderen Uni |
| BaySpET (u. a. TU München) | 36 Monate | zentral für alle bayerischen Sportstudiengänge |
| Humboldt-Universität zu Berlin | 2 Jahre | als Alternative zur Sportnote im Abitur |
| Universität Potsdam | Bewerbungsjahr + 2 Folgejahre | für die zehn gelisteten Partnerhochschulen |
| Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg | 2 Jahre | Test kann bereits vor dem Abitur abgelegt werden |
| Friedrich-Schiller-Universität Jena | 18 Monate | mit Liste ausdrücklich nicht anerkannter Hochschulen |
Die Spannweite zeigt: Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Jena akzeptiert Prüfungen fremder Hochschulen nur 18 Monate, Köln, Bochum und die bayerischen Hochschulen im BaySpET-Verbund gewähren mit 36 Monaten das Doppelte. Wer den Test mit Blick auf eine spätere Bewerbung an einer anderen Hochschule ablegt, klärt vorab die dort geltende Frist, nicht nur die der prüfenden Hochschule.
Die Gültigkeit der Eignungsprüfung ist nicht dasselbe wie die Gültigkeit des sportärztlichen Attests, das viele Hochschulen zusätzlich verlangen. Attest-Fristen laufen unabhängig von der Prüfung und sind meist kürzer: An der Universität Oldenburg darf die sportärztliche Untersuchung höchstens sechs Monate vor der Einschreibung liegen, an der Humboldt-Universität zu Berlin akzeptiert die Hochschule das Attest bis zu einem Jahr. Ein gültiger Test mit einem abgelaufenen Attest reicht für die Anmeldung zum Sporteignungstest trotzdem nicht.
Verwandte Begriffe
Anerkennung von Eignungsprüfungen: das Prinzip, nach dem eine bestandene Prüfung an einer zweiten Hochschule als gleichwertig zählt, oft an eine eigene Gültigkeitsfrist gekoppelt.
Bescheinigung: der Nachweis über den bestandenen Test, den die Hochschule ausstellt und dessen Gültigkeit hier beschrieben ist.
Anmeldefrist: der Bewerbungszeitraum für die Prüfung selbst, unabhängig von der späteren Gültigkeit des Ergebnisses.
Fristen und Anerkennungsregeln nennt jede Hochschule auf der eigenen Prüfungsseite, zum Beispiel die Universität Potsdam.