Kaderstatus: Bedeutung im Sporteignungstest

KI-generiertes Symbolbild: Athlet trainiert konzentriert allein auf der Bahn, Thema Kaderstatus
KI-generiertes Bild (Symbolbild). Athlet trainiert konzentriert allein auf der Bahn

Kaderstatus bezeichnet die offizielle Zugehörigkeit eines Sportlers zu einem Bundes- oder Landeskader seines Spitzenverbands, gestuft nach dem Kadersystem des Deutschen Olympischen Sportbundes in Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2 und Landeskader. Nachgewiesen wird er über eine Bescheinigung des Verbands, nicht über ein Zeugnis oder eine Urkunde des Sportlers selbst.

Was der Begriff bedeutet

Das Kadersystem des DOSB ordnet Leistungssportler nach ihrer sportlichen Perspektive. Der Olympiakader (OK) umfasst die Weltspitze mit Aussicht auf eine Olympia-Teilnahme, der Perspektivkader (PK) die nachfolgende Altersstufe mit erkennbarem Entwicklungspotenzial. Nachwuchskader 1 (NK1) und Nachwuchskader 2 (NK2) bilden den Übergang aus dem Landeskader, der als erste Förderstufe von den Landessportbünden und Landesfachverbänden vergeben wird. Olympiakader, Perspektivkader und Nachwuchskader 1 zusammen bilden den Bundeskader, für den der jeweilige Spitzenfachverband zuständig ist, während der Landeskader über die Landesfachverbände läuft.

Wer im Kader geführt wird, erhält vom Fachverband eine Kadermeldung oder Bescheinigung mit Kaderstufe und Gültigkeitszeitraum. Die Nominierung gilt jeweils für eine Saison und wird vom Verband regelmäßig neu bestätigt, ein einmal erreichter Kaderstatus bleibt also nicht automatisch dauerhaft bestehen. Diese Bescheinigung, nicht die Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an einer Landesmeisterschaft, ist der Nachweis, den Hochschulen bei einer Prüfungsanmeldung verlangen. Hochschulen, die den Kaderstatus als Ersatznachweis werten, begründen das damit, dass die Nominierung bereits über eine Sichtung oder Leistungsdiagnostik des Verbands abgesichert ist und damit eine ähnliche Aussagekraft hat wie die eigene Sporteignungsprüfung.

Rolle im Sporteignungstest

Zwei Hochschulen in unserer Hochschulübersicht werten den Kaderstatus ausdrücklich als Ersatznachweis für die eigene Sporteignungsprüfung. An der Justus-Liebig-Universität Gießen zählt ein A-, B- oder C-Kaderstatus zu den anerkannten gleichwertigen Nachweisen, neben einem Abitur-Leistungsfach Sport ab 11 Punkten. Sportabzeichen und Schwimmabzeichen reichen dort laut Prüfungsamt ausdrücklich nicht aus. Die Universität Vechta befreit Bewerber mit Kader- oder Talentförderstatus ebenfalls von der praktischen Prüfung, gleichrangig mit einer Trainerlizenz, bestimmten Sportabzeichen oder einem Sport-Leistungskurs ab 8 Punkten beziehungsweise dem 4. Abiturfach ab 11 Punkten.

Für beide Hochschulen gilt derselbe Ablauf: ein schriftlicher Antrag beim Prüfungsamt, dem die aktuelle Bescheinigung des Fachverbands beiliegt. Eine eigene Frist für diesen Antrag nennt keine der beiden Hochschulen, er läuft über die reguläre Anmeldefrist zur Sporteignungsprüfung. Wer den Antrag stellt, sollte die Bescheinigung frühzeitig beim Verband anfordern, denn Kadermeldungen werden zentral über den Fachverband ausgestellt und nicht vom Verein selbst.

Ob weitere Hochschulen den Kaderstatus ebenfalls als Ersatznachweis akzeptieren, ist uns nicht bekannt. Einen Überblick über die Anerkennungsregeln je Hochschule bietet der Vergleich der Anerkennungsregeln. An den übrigen Hochschulen mit Sporteignungstest bleibt Kaderstatus damit ohne dokumentierte Sonderrolle, ein Kaderathlet muss dort die reguläre Prüfung mit allen Disziplinen ablegen wie jeder andere Bewerber auch.

Zahlen und Normwerte

Hochschule Ersatznachweis über Kaderstatus Alternative mit Punktzahl
Gießen A-, B-, C-Kaderstatus Abitur-Leistungsfach Sport ab 11 Punkten
Vechta Kader- oder Talentförderstatus, Trainerlizenz Sport-Leistungskurs ab 8 Punkten, 4. Abiturfach ab 11 Punkten

Stand August 2026.

Verwandte Begriffe

Swiss Olympic Card: das Schweizer Gegenstück zum deutschen Kadersystem, vergeben von Swiss Olympic an Nachwuchs- und Spitzensportler in vier Stufen von Bronze bis Elite. Für Bewerber an deutschen Hochschulen ist sie kein deutscher Kadernachweis, an Gießen und Vechta zählt nach den verfügbaren Angaben nur die Bescheinigung eines deutschen Fachverbands.

Trainerlizenz: der Befähigungsnachweis eines Verbands für die Trainertätigkeit, gestuft von der Basislizenz bis zur A-Lizenz. An der Universität Vechta wird sie zusammen mit dem Kaderstatus als Ersatznachweis für die praktische Prüfung anerkannt, unabhängig davon, ob die Trainerin oder der Trainer selbst aktuell im Kader steht.

Sportabzeichen: die allgemeine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes für sportliche Vielseitigkeit in Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Es setzt keine Verbandszugehörigkeit voraus und ist an mehreren Hochschulen, darunter Gießen, ausdrücklich kein Ersatz für die Sporteignungsprüfung.

Weitere Begriffe rund um Anmeldung, Attest und Anerkennung stehen im Lexikon zusammengefasst.