Nachtermin: Bedeutung im Sporteignungstest

KI-generiertes Symbolbild: Leere Sporthalle mit mehreren Prüfungsstationen, Thema Nachtermin
KI-generiertes Bild (Symbolbild). Leere Sporthalle mit mehreren vorbereiteten Prüfungsstationen

Ein Nachtermin ist ein zusätzlicher Prüfungstermin für den Sporteignungstest, den einzelne Hochschulen einige Wochen nach dem Haupttermin ansetzen. Er richtet sich an Bewerber, die am Haupttermin krankheits- oder verletzungsbedingt fehlten, sowie an alle, die dort nur einzelne Disziplinen nicht bestanden haben und diese gezielt nachholen müssen.

Was der Begriff bedeutet

Ein Nachtermin liegt im selben Bewerbungszyklus wie der Haupttermin und deckt in der Regel nur die verpassten oder nicht bestandenen Teilleistungen ab, nicht den kompletten Test noch einmal. Davon zu unterscheiden ist der Wiederholungstermin: Wer den gesamten Sporteignungstest nicht besteht, muss meist bis zum nächsten regulären Prüfungszyklus warten und tritt dann komplett neu an, mit allen Disziplinen. Welche Wege danach offenstehen, beschreibt der Ratgeber Sporteignungstest nicht bestanden: Wiederholen, Nachtermin, Alternativen. Weitere Fachbegriffe rund um den Sporteignungstest sammelt das Lexikon.

Ein Herbsttermin wiederum ist kein Nachtermin im engeren Sinn. An manchen Hochschulen liegt der zweite oder sogar einzige reguläre Jahrestermin ohnehin im September oder Oktober, unabhängig davon, ob jemand krank war oder eine Disziplin wiederholen muss. Anmeldefristen für Haupt- und Nachtermin gelten meist getrennt, Details dazu sammelt der Ratgeber Sporteignungstest Anmeldung: Fristen, Unterlagen, Portale.

Rolle im Sporteignungstest

In unserer Hochschulübersicht nennen mehrere Hochschulen einen eigenen Nachtermin, meist drei bis acht Wochen nach dem Haupttermin. An der Universität Kassel liegt der Nachtermin 2026 am 19. Juni, drei Wochen nach dem Haupttermin am 3. Juni. An der TU Chemnitz ist der Zusammenhang mit einer Verletzung ausdrücklich benannt: Der Nachtermin am 14. Juli 2026 ist dort für alle gedacht, die den Haupttermin am 12. Juni 2026 verletzungsbedingt verpasst haben. Bei den übrigen Hochschulen mit Nachtermin nennt die Prüfungsseite keine Attestpflicht. Das heißt nicht, dass keine verlangt wird, sondern nur, dass wir dazu keine veröffentlichte Angabe gefunden haben.

Eine zweite Chance im selben Jahr bieten auch Hochschulen ohne eigens benannten Nachtermin, wenn ihr regulärer Termin ohnehin erst im Herbst liegt. An der Deutschen Sporthochschule Köln findet die zweite von zwei jährlichen Prüfungen 2026 am 24. und 25. September statt, der Maitermin ist bereits gelaufen. Die Ruhr-Universität Bochum prüft 2026 am 3. und 4. September, die Johannes Gutenberg-Universität Mainz mehrmals im Jahr mit dem nächsten Termin am 30. Oktober 2026, und an der Universität Koblenz folgt die nächste Prüfung am 13. Oktober 2026. Wer einen früheren Termin an einer anderen Hochschule verpasst hat, kann diese Herbsttermine als späteren Einstieg in denselben Bewerbungsjahrgang nutzen, sofern die jeweilige Hochschule für den gewünschten Studiengang infrage kommt.

Zahlen und Normwerte

Hochschule Haupttermin 2026 Nachtermin 2026
Universität Kassel 3. Juni 19. Juni
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 12. Mai 12. Juni
Europa-Universität Flensburg Juni 19. Juni
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg 20. Mai 6. Juli
Universität Freiburg 22. Mai 7. Juli
Universität Konstanz 22. Mai 7. Juli
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd 12. Juni 3. Juli
TU Chemnitz 12. Juni 14. Juli (bei Verletzung)

Stand August 2026. Bei Universität Stuttgart, Universität Tübingen und KIT Karlsruhe liegt der Nachtermin nach Angabe der Prüfungsseiten jeweils Anfang Juli, ein genaues Kalenderdatum für 2026 nennen die Seiten nicht.

Verwandte Begriffe

Wiederholungstermin: der komplette Neuantritt nach einem nicht bestandenen Sporteignungstest, meist erst im nächsten regulären Prüfungszyklus, mit allen Disziplinen erneut.

Herbsttermin: ein regulärer oder zweiter Jahrestermin im September oder Oktober, unabhängig davon, ob jemand einen früheren Termin verpasst hat oder eine Disziplin wiederholen muss.

Haupttermin: der zuerst im Kalenderjahr angesetzte reguläre Prüfungstermin, meist im Mai oder Juni.

Attest: der Nachweis, mit dem ein krankheits- oder verletzungsbedingtes Fehlen am Haupttermin belegt wird. Ob und in welcher Form Hochschulen ihn für den Zugang zum Nachtermin verlangen, ist außer bei der TU Chemnitz auf den Prüfungsseiten nicht veröffentlicht.

Direkt bei der Hochschule informieren: Prüfungsseite der Universität Kassel.

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