Sporteignungstest mit Verletzung oder Krankheit

KI-generiertes Symbolbild: Ruhiges Untersuchungszimmer mit Blutdruckmessgerät am Fenster, Thema Krankheit Attest
KI-generiertes Bild (Symbolbild). Ruhiges Untersuchungszimmer mit Blutdruckmessgerät am Fenster

Ein sportärztliches Attest ist an fast jeder Hochschule Pflicht für die Zulassung zum Sporteignungstest und bestätigt nur die Sporttauglichkeit zum Untersuchungstag, nicht die Startfähigkeit an einem bestimmten Prüfungstermin. Wer beim Sporteignungstest krank oder verletzt ist, meldet das umgehend dem Prüfungsamt und lässt die Einschränkung ärztlich bescheinigen, das ist die Grundlage für einen Nachtermin oder die Anmeldung zum nächsten regulären Termin. Chemnitz vergibt seinen Nachtermin ausdrücklich nur bei nachgewiesener Verletzung, Kiel, Gießen, Freiburg und Konstanz bieten ihn dagegen unabhängig vom Grund an. Am BaySpET in Bayern zählt ein verpasster Termin als neuer Versuch mit neuer Anmeldung und neuem Attest.

Vor der Anmeldung: Attest und Vorerkrankung

Das Attest gehört bei den meisten Hochschulen zu den Pflichtunterlagen der Anmeldung, nicht erst zur Prüfung selbst. An der Deutschen Sporthochschule Köln darf es bei der Online-Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein, dazu kommen bei Bedarf Nachweise für Spitzensportler oder eine Schwerbehinderung. In Bochum und an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist das Attest ebenfalls Bedingung für die Zulassung zum Test, eine einheitliche Gültigkeitsdauer nennen beide Prüfungsseiten nicht. Wie lange ein Attest an welcher Hochschule gilt und wer es ausstellen darf, steht im Ratgeber zum sportärztlichen Attest, wie die Anmeldung sonst abläuft, im Ratgeber zur Anmeldung.

Hast du eine Vorerkrankung, etwa Asthma, eine Herzrhythmusstörung oder eine orthopädische Einschränkung, klär das vor dem Attest-Termin mit deinem Hausarzt oder dem zuständigen Facharzt, nicht erst am Prüfungstag. Bring vorhandene Arztberichte oder einen Medikamentenplan zur Untersuchung mit, damit die Praxis die Sporttauglichkeit auf vollständiger Grundlage einschätzt. Ob eine bestehende Erkrankung die Zulassung einschränkt, entscheidet die Praxis im Einzelfall, keine der Hochschulen macht dazu eine pauschale Vorgabe.

Sporteignungstest krank: Nachtermine 2026 im Überblick

Hochschule Termin 2026 Nachtermin bei Krankheit oder Verletzung
Köln 24./25.09. Herbsttermin, zweite Chance im selben Jahr
Bochum 3./4.09. Herbsttermin, zweite Chance im selben Jahr
Koblenz 13.10. Herbsttermin, zweite Chance im selben Jahr
Mainz 30.10. Herbsttermin, zweite Chance im selben Jahr
Chemnitz 12.06. Nachtermin nur bei nachgewiesener Verletzung
Kiel 12.05. Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
Gießen 17.06. Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
Freiburg 22.05. Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
Konstanz 22.05. Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
KIT Karlsruhe Ende Mai/Anfang Juni Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
PH Ludwigsburg 20.05. Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
PH Karlsruhe 10.06. Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
PH Schwäbisch Gmünd 12.06. Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
Kassel 03.06. Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
Flensburg Juni 2026 Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
Bern 1./2.05. Nachtermin, nicht auf Krankheit beschränkt
Bayern (BaySpET) 23./24.07. (Beispiel TU München, Regensburg) kein eigener Krankheits-Nachtermin, nur der reguläre Nachtermin im selben Sommer

Stand August 2026. Chemnitz ist unter diesen Hochschulen die einzige, die den Nachtermin ausdrücklich an eine nachgewiesene Verletzung koppelt, bei den übrigen zählt jeder Grund fürs Verpassen gleich. Wo kein Nachtermin aufgeführt ist, bleibt nur die reguläre Wiederholung im nächsten Anmeldezyklus, mehr dazu im Beitrag zu Nachtermin und Wiederholung.

Der BaySpET-Verbund kennt bislang keinen gesonderten Nachtermin für Krankheit oder Verletzung. Innerhalb desselben Sommers gibt es zwar einen regulären Nachtermin, Beispiel TU München und Regensburg 23. bis 24. Juli 2026, wer auch den verpasst, muss sich zum nächsten Anmeldefenster (1. April bis 1. Juni) komplett neu anmelden, wieder mit einem aktuellen Attest.

Kurz vor der Prüfung krank oder verletzt

Merkst du schon vor dem Termin, dass du nicht antreten kannst, meldest du dich beim Prüfungsamt ab, nicht erst am Prüfungstag selbst. Ob die Gebühr dabei zurückkommt, regelt jede Hochschule anders. An der Goethe-Universität Frankfurt am Main wird die Bearbeitungsgebühr bei rechtzeitiger Abmeldung erstattet. An der Universität Koblenz ist die Gebühr dagegen auch bei Nichtantritt fällig, das steht so auf der offiziellen Prüfungsseite der Universität Koblenz, eine Krankmeldung ändert daran nichts. An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ist die Prüfungsgebühr grundsätzlich nicht erstattbar, unabhängig vom Grund. Bevor du dich krankmeldest, lohnt also ein Blick auf die Rückerstattungsregel deiner Hochschule, den vollständigen Vergleich zeigt der Kosten-Ratgeber.

Am Prüfungstag: Abbruch und ärztlicher Nachweis

Tritt eine Verletzung oder ein akuter Krankheitsschub erst während der Prüfung auf, meldest du das sofort der Aufsicht und lässt den Abbruch im Prüfungsprotokoll vermerken. Für einen späteren Antrag auf einen Ersatztermin brauchst du in der Regel einen ärztlichen Nachweis, am besten noch am selben Tag oder am nächsten Werktag ausgestellt, nicht erst Wochen später. Ohne diesen Nachweis zählt ein Abbruch an den meisten Hochschulen wie ein Nichtantritt, mit entsprechenden Folgen für Gebühr und Wiederholung. Chemnitz vergibt seinen Nachtermin ausdrücklich nur mit einem solchen Nachweis, an anderen Hochschulen entscheidet das Prüfungsamt im Einzelfall, ob eine bereits absolvierte Teilleistung beim nächsten Versuch angerechnet wird.

Chronische Erkrankungen und Behinderung

Bei einer chronischen Erkrankung oder Behinderung ist ein Nachteilsausgleich in der Prüfungsordnung vieler Hochschulen vorgesehen, als eigenes Verfahren neben der Standardanmeldung. An der RPTU Kaiserslautern-Landau brauchst du dafür ein fachärztliches Attest und musst den Antrag rechtzeitig vor der Prüfung beim Prüfungsamt stellen, eine genaue Frist nennt die Prüfungsseite nicht. An der Deutschen Sporthochschule Köln gehört schon zur Online-Anmeldung ein Nachweis der Schwerbehinderung, falls sie zutrifft, damit die Hochschule mögliche Anpassungen vorab prüfen kann. Für die übrigen Hochschulen aus unserer Übersicht liegt uns keine vergleichbar konkrete Frist vor, das Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule ist in jedem Fall die richtige erste Anlaufstelle, deutlich vor dem Anmeldeschluss und nicht erst kurz vor der Prüfung.

Schwangerschaft

Zur Teilnahme am Sporteignungstest in der Schwangerschaft macht keine der Hochschulen aus unserer Übersicht eine öffentlich einsehbare Vorgabe. Kläre eine Teilnahme in diesem Fall ausschließlich mit deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt und zusätzlich mit dem Prüfungsamt der Hochschule, bevor du dich anmeldest oder zu einem bereits gebuchten Termin antrittst. Beide Stellen gemeinsam entscheiden, nicht ein allgemeiner Ratgebertext.

Was der Text nicht leistet

Die Angaben zu Terminen, Fristen und Rückerstattung sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Auskunft von Arzt und Prüfungsamt. Ob eine bestimmte Erkrankung oder Verletzung die Teilnahme ausschließt, welcher Nachweis im Einzelfall reicht und ob ein Nachtermin gewährt wird, entscheidet ausschließlich die Hochschule zusammen mit der behandelnden Praxis. Eine rechtliche Einschätzung zu Widerspruch oder Härtefallantrag gibt dieser Text nicht, dafür ist das Studierendensekretariat oder eine Rechtsberatung zuständig. Ernährungs- oder Nahrungsergänzungsempfehlungen für die Genesung vor einem Nachtermin enthält er ebenfalls nicht. Weitere Ratgeber zu Anmeldung, Attest, Kosten und Nachtermin stehen im Bereich Vorbereitung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich am Prüfungstag krank werde?

Melde dich sofort bei der Aufsicht ab, statt die Prüfung unauffällig durchzuziehen. Lass die Erkrankung möglichst noch am selben Tag oder am nächsten Werktag ärztlich bescheinigen, dieser Nachweis ist die Grundlage für einen Antrag auf Nachtermin oder Ersatztermin beim Prüfungsamt.

Bekomme ich die Prüfungsgebühr zurück, wenn ich mich krankmelde?

Das hängt von der Hochschule ab. Frankfurt erstattet bei rechtzeitiger Abmeldung, Koblenz verlangt die Gebühr auch bei Nichtantritt, Magdeburg erstattet grundsätzlich nicht. Prüf die Rückerstattungsregel deiner Hochschule vor der Anmeldung, nicht erst nach der Krankmeldung.

Reicht das normale Attest zur Anmeldung auch bei einer akuten Erkrankung?

Nein. Das Attest zur Anmeldung bestätigt nur die allgemeine Sporttauglichkeit zum Untersuchungstag. Bist du danach akut krank oder verletzt, brauchst du einen separaten, aktuellen Nachweis dieser konkreten Einschränkung für das Prüfungsamt.

Gibt es an jeder Hochschule einen Nachtermin bei Krankheit?

Nein. Chemnitz vergibt seinen Nachtermin ausdrücklich nur bei nachgewiesener Verletzung, andere Hochschulen wie Kiel, Gießen, Freiburg oder Konstanz bieten einen Nachtermin unabhängig vom Grund an. Wo kein Nachtermin vorgesehen ist, bleibt nur die Wiederholung im nächsten Anmeldezyklus.

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich bei einer chronischen Erkrankung?

Wende dich vor der Anmeldung an das Prüfungsamt deiner Hochschule. An der RPTU Kaiserslautern-Landau läuft das über ein fachärztliches Attest, eine genaue Frist dafür nennt die Prüfungsseite nicht, andere Hochschulen legen eigene Fristen fest. Warte damit nicht bis kurz vor dem Termin.

Darf ich in der Schwangerschaft am Sporteignungstest teilnehmen?

Das entscheidet ausschließlich deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt gemeinsam mit dem Prüfungsamt der Hochschule. Eine öffentliche Regel dazu nennt keine der Hochschulen aus unserer Übersicht, melde dich deshalb frühzeitig bei beiden Stellen.